AGBs

Top – Tent – Camping GesbR
Gatterburggasse 13/Hofhaus 1. Stock
1190 Wien
Gerichtsstand: Wien
Firmenbuchnummer:
UID:

AGB:

1 Die Montage erfolgt gemeinsam mit dem Mieter. Ein passender Dachträger auf Fahrzeug des Mieters ist Voraussetzung.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die im Zuge der Montage des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird.

2 Der Mieter hat das Dachzelt mit Sorgfalt zu behandeln und sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Risse im Soff, in der Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.).

In den Zelten gilt absolutes Rauchverbot.

Die Zelte dürfen auf keinen Fall in direkter Nähe zu offenem Feuer (Lagerfeuer, Holzkohlengrill etc.) aufgestellt werden - Beschädigung durch Funkenflug.

Im Falle einer Beschädigung kann eventuell auch eine Kostenübernahme durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters erfolgen.

3 Der gesamte Rechnungsbetrag muss vor dem Mietbeginn beglichen werden. Der Rechnungsbetrag kann per Vorkasse Bar oder Überweisung bezahlt werden.

Eine Ausweiskopie sowie die Kaution verbleibt bis zur Rückgabe des Dachzeltes, und Übernahme durch den Vermieter, beim Vermieter.

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht das Risiko auf den Mieter über, dieser verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach aller 500 km die ordnungsgemäße Montage zu überprüfen (gegebenenfalls müssen die Schrauben nachgezogen werden).

6 Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt im Zustand wie übernommen zurückzugeben.

Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung gemeinsam kontrolliert, protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.

Entsteht während der Miete ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich (per Mail) zu benachrichtigen, um die weitere Vermietung des Dachzeltes im Anschluss zu gewährleisten. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden am Mietgegenstand aufkommt.

7 Gibt der Mieter das Dachzelt beschädigt zurück, wird dem Mieter eine Rechnung in Höhe der Reparaturkosten zugestellt und diese muss innerhalb von 5 Werktagen (abzüglich der hinterlegten Kaution) auf das angeführte Firmenkonto überwiesen werden. In jedem Fall wird bis zur vollständigen Bezahlung die Kaution einbehalten.

Schäden die nicht bei der Übernahme protokolliert wurden sind ohne Ausnahme vom Mieter zu ersetzen.

8 Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand gemeinsam bei Rückgabe auf Funktionsfähigkeit, Zustand und eventuelle Mängel. Eine Retournieren der hinterlegten Kaution erfolgt ausschließlich bei mängelfreier Rückgabe.

Bei Beanstandungen im Zuge der Rückgabe wird die Kaution zur Gänze einbehalten bis die Kosten der Reparatur feststehen. Sollte der Betrag die Höhe der Kaution nicht übersteigen wird die Differenz rücküberwiesen. Sollten die Kosten der Reparatur höher als die Kaution ausfallen ist der Mieter verpflichtet die Differenz nachzuzahlen.

Stornobedingungen:

Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn werden 50,00 Euro als Entschädigung berechnet.

Bei Stornierung bis 1 Woche vor Mietbeginn fallen 50 % der Gesamtsumme als Stornokosten an.

Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn werden 100 % der Gesamtsumme als Stornokosten berechnet. Bei verspäteter Rückgabe des Dachzeltes fällt eine Gebühr von 100,- Euro pro Tag an.

10 Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (siehe UVP vom Hersteller zum aktuellen Datum) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Markise, Anbauzelt, Innentaschen, etc.).

11 Eine Mitnahme von Tieren in die Dachzelte ist nicht gestattet.



12 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur entsprechend der Widmung zu nutzen und vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.

13 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

14 Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges sowie die Dachlast darf nicht überschritten werden. (Die entsprechenden Angaben finden Sie im Fahrzeugschein)

15 Die Benutzung von Autowaschanlagen mit montiertem Dachzelt ist untersagt,.

Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden - besondere Vorsicht gilt bei Einfahrten in Parkhäuser etc.